1. Januar 2023

Der "Führen"-Trigger, wie man prüft ob Jemand wirklich Ahnung vom Waffengesetz hat

Hallo alle zusammen und herzlich Willkommen zu mal wieder so einem Beitrag. Ich bin nämlich mal wieder über einen Trigger gestolpert, dieses mal völlig unabsichtlich aber eines nach dem Anderen. 

Für alle die nicht wissen, was den Trigger ist und gegen eine mögliche Verwechslung mit dem angelsächsischen Wort für Abzug, hier eine kurze Erklärung: Ein Trigger ist im Sprachgebrauch des Internets meist eine Frage, um ein gewisses Verhalten beim Gegenüber zu provozieren. Was meist nur als eher sinnbefreiter Spaß im Internet dient, hat in der Internet-Waffenkunde durchaus seine Berechtigung. Der Grund dafür liegt in der anwachsenden Masse von Kostumwaffen-Experten. Meist kann man mit einfachen Fragen, den sogenannten Triggern, schnell rausfinden, ob es sich um einen echten Experten handelt oder um Jemanden, der zumindest gründlich arbeitet.

Der neuste Trigger stammt mal nicht aus meinen Fachgebieten Waffengesichte oder Waffentechnik, sondern aus dem deutschen Waffenrecht. Es geht um das Führen von Waffen, also wann führt man eine Waffe?

Die meisten Leute, welche versuchen diese Frage zu beantworten, machen einen großen Fehler und zwar suchen sie nach der Definition von führen nicht im Waffengesetzt, sondern im allgemeinen Sprachgebraucht, im Sinn vom Führen eines Fahrzeuges, mit einem Führerschein oder dem mitführen eines Personalausweises oder sie führen gedanklich einen Hund spazieren. 

Das Worte in deutschen Gesetzten aber teilweise erheblich von ihrer umgangssprachlichen Bedeutung abweichen, dürfte die meisten wissen. Nicht umsonst ist Beamtendeutsch ein fester Begriff in der deutschen Sprache.

Dieser Fehler führt nun dazu, dass oft behautet wird, dass man zum Führen einer Waffe einen Waffenschein benötigt und dass man eine Waffe nur transportieren dürfe, wenn man lediglich eine Waffenbesitzkarte hat.

Ein Blick in das Waffengesetzt, fördert jedoch folgende Definition von Führen zu Tage:

Waffenrechtliche Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes, 
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
aus Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen, Abschnitt 2 Punkt 4

Würde also bedeuten, dass man die Waffe immer führt, wenn man sie nach Draußen in die Öffentlichkeit trägt, egal ob jetzt offen, verdeckt oder super doll eingeschnürzt in ein dickes fettes Paket. Aber warum darf man dann als Sportschütze seine Waffe ohne Waffenschein zum Schießstand bringen? Die Antwort gibt es an einer anderen Stelle im Waffengesetz:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; 
aus § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (3) Punk 2

Ah hier steht also, dass das Führen erlaubnisfrei wird, wenn man die Waffe verschlossen und nicht schussbreit Transportiert. Aber da steht ja transportiert. Ist also führen jetzt auch Transport?

Da ich mich mit dem Thema Waffenrecht nicht so gut auskenne, mache ich einfach das, was ich selber Leuten immer empfehle, die dich mit Waffentechnik nicht auskennen aber trotzdem darüber berichten wollen und zwar das Standardwerk zum Thema lesen oder zumindest ein einfaches Einführungswerk.

Das Einführungswerk wäre in unserem Fall: Einführung in des Waffengesetz Grundwissen für Jäger, Sportschützen, Sammler, Bootsführer und das Bewachungsgewerbe von Andreé Busche aus dem Jahre 2020 und da lesen wir auf Seite 51:

Schon der Transport einer Waffe von der eigenen Wohnung zum Schießstand ist Führen im Sinne des Waffengesetzes.

Sieht so aus, als wäre Transport auch Führen oder? Aber das ist ja nur die Einführung ins Waffengesetz, was steht denn nun im Standardwerk sprich in: Handbuch zum Waffengesetz 2021/2022 erschienen bei Juristischer Fachverlag Busche von 2022? Da lesen wir auf Seite 111:

Zu beachten ist das erlaubnisfreie Führen nach § 12 Abs. 3 WaffG, auch "Transport" genannt. Es ist erlaubnisfrei, aber Führen im Sinne des WaffG.

Ok, dass ist nun mehr als Eindeutig. Der korrekte Begriff ist also führen, nur muss man zwischen erlaubnispflichtigem führen und erlaubnisfreiem führen unterscheiden. Das Wort Transport, im Buch nicht ohne Grund in Anführungszeichen, ist ein unjuristisches Synonym für letzteres.

So jetzt wisst ihr wie ihr mit Fragen wie:

Was brauch ich, um eine Waffen führen zu dürfen?

oder 

Was ist der Unterschied zwischen Führen und Transport? 

 ganz einfach rausfinden könnt, ob jemand wirklich Ahnung vom Waffengesetz hat oder nicht.#

-Nachtrag-

Auf der Internetpräsents von Andre Busché findet sich übrigens ein praktisches Merkblatt mit dem Titel: 

Übersicht Transport von Waffen und Munition Stand 09/2020

Dem zu entnehmen ist der Satz:

Der Transport einer Waffe ist Führen im Sinne des Waffengesetzes

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen